Recht & Compliance
Wie man eine Barrierefreiheitserklärung richtig schreibt – und was sie leisten muss

Wie man eine Barrierefreiheitserklärung richtig schreibt – und was sie leisten muss
Pflicht, die oft ignoriert wird
Die Barrierefreiheitserklärung ist für viele Unternehmen eine Pflichtübung. Schnell generiert, irgendwo verlinkt, selten gelesen.
Doch eine gut gemachte Barrierefreiheitserklärung ist mehr als Compliance. Sie ist ein Vertrauenssignal – und ein echter Service für Nutzer:innen.
Was ist eine Barrierefreiheitserklärung?
Eine Barrierefreiheitserklärung ist ein öffentlich zugängliches Dokument, das beschreibt, wie zugänglich eine Website oder App ist – und wo noch Lücken bestehen.
Sie ist vorgeschrieben für:
- Öffentliche Stellen (seit 2019, EU-Richtlinie 2016/2102)
- Unternehmen, die unter das BFSG fallen (seit Juni 2025)
Was eine Barrierefreiheitserklärung enthalten muss
1. Konformitätsstatus
Wie zugänglich ist die Website?
Drei mögliche Aussagen:
- Vollständig konform – alle WCAG-2.1-AA-Kriterien erfüllt
- Teilweise konform – einige Kriterien nicht erfüllt (mit Begründung)
- Nicht konform – erhebliche Mängel (mit Begründung)
Ehrlichkeit ist hier entscheidend. Eine falsche Konformitätserklärung ist rechtlich riskanter als eine transparente Einschränkung.
2. Nicht barrierefreie Inhalte
Welche Bereiche sind noch nicht zugänglich – und warum?
Akzeptierte Begründungen:
- Technisch nicht umsetzbar
- Unverhältnismäßiger Aufwand (mit Nachweis)
- Inhalte von Dritten ohne Kontrolle des Anbieters
3. Erstellungsdatum und letzte Überprüfung
Wann wurde die Erklärung erstellt? Wann zuletzt überprüft?
Ohne Datum ist die Erklärung wenig glaubwürdig.
4. Feedback-Mechanismus
Nutzer:innen müssen Barrieren melden können.
Pflichtinhalt:
- Kontaktmöglichkeit (E-Mail oder Formular)
- Verpflichtung zur Antwort innerhalb einer angemessenen Frist
Dieser Punkt wird am häufigsten vergessen – und ist gleichzeitig einer der wichtigsten für Nutzer:innen mit Einschränkungen.
5. Durchsetzungsverfahren
Wo können Nutzer:innen Beschwerde einlegen, wenn ihre Meldung nicht beantwortet wird?
Für öffentliche Stellen: Verweis auf die zuständige Überwachungsstelle. Für private Unternehmen: Verweis auf die zuständige Marktüberwachungsbehörde.
Häufige Fehler in der Praxis
Fehler 1: Generischer Standardtext ohne Bezug zur eigenen Website „Wir bemühen uns um Barrierefreiheit” ist keine Erklärung. Sie muss konkret auf die eigene Website eingehen.
Fehler 2: Kein Feedback-Mechanismus Eine E-Mail-Adresse reicht – aber sie muss vorhanden und funktionsfähig sein.
Fehler 3: Einmalig erstellt, nie aktualisiert Die Erklärung muss regelmäßig überprüft werden – mindestens einmal jährlich oder nach wesentlichen Änderungen der Website.
Fehler 4: Nicht zugänglich selbst Eine Barrierefreiheitserklärung, die selbst nicht barrierefrei ist, ist ein offensichtlicher Widerspruch.
Fehler 5: Schwer zu finden Die Erklärung muss von jeder Seite aus erreichbar sein – üblicherweise im Footer.
Sprache und Ton
Eine Barrierefreiheitserklärung richtet sich an Menschen – nicht an Anwälte.
Sie sollte:
- verständlich formuliert sein
- konkrete Informationen enthalten
- keine unnötige Fachsprache verwenden
- klar zeigen, wie Nutzer:innen Hilfe bekommen
Wie ClarusPlus unterstützt
ClarusPlus generiert die Barrierefreiheitserklärung automatisch – auf Basis des durchgeführten Accessibility-Audits.
- Aktuelle Konformitätsinformationen werden direkt eingebunden
- Feedback-Mechanismus ist bereits integriert
- Automatische Aktualisierung bei neuen Audit-Ergebnissen
- Rechtssichere Formulierung nach aktuellem BFSG-Standard
Ihre nächsten Schritte
- Prüfen Sie, ob Ihre Barrierefreiheitserklärung vorhanden und aktuell ist
- Stellen Sie sicher, dass ein Feedback-Mechanismus vorhanden ist
- Verlinken Sie die Erklärung im Footer jeder Seite
- Starten Sie mit dem ClarusPlus Accessibility-Audit für eine automatische Erklärung
Kontakt: [email protected]
Mehr erfahren: clarusplus.com
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