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BFSG & Recht

Die EU-KI-Verordnung — was jetzt auf Unternehmen zukommt

ClarusPlus1. Juni 2026 · 5 min

Künstliche Intelligenz ist in immer mehr digitalen Angeboten im Einsatz. Mit der EU-KI-Verordnung — international bekannt als EU AI Act (Verordnung (EU) 2024/1689) — hat die Europäische Union erstmals einen umfassenden Rechtsrahmen dafür geschaffen. In diesem Beitrag geben wir Ihnen einen verständlichen Überblick, ohne im Detail-Dschungel zu versinken.

Ein risikobasierter Ansatz

Kern der Verordnung ist eine einfache Idee: Je höher das Risiko eines KI-Systems für Menschen und Grundrechte, desto strenger die Anforderungen. Die Verordnung unterscheidet dafür grob vier Stufen:

  • Verbotene Risiken: Bestimmte Einsatzformen von KI gelten als nicht vertretbar und sind untersagt.
  • Hohe Risiken: Systeme in sensiblen Bereichen unterliegen besonderen Pflichten, etwa zu Transparenz, Dokumentation und Aufsicht.
  • Begrenzte Risiken: Hier gelten vor allem Transparenzpflichten — Nutzerinnen und Nutzer sollen zum Beispiel erkennen können, dass sie mit einem KI-System interagieren.
  • Minimale Risiken: Der Großteil alltäglicher Anwendungen fällt in diese Kategorie und unterliegt nur geringen oder keinen zusätzlichen Anforderungen.

Dieser abgestufte Ansatz soll Innovation ermöglichen und gleichzeitig dort schützen, wo es wirklich darauf ankommt.

Zeitplan und Betroffene

Die Verordnung ist seit 2024 in Kraft, ihre Vorgaben gelten jedoch nicht alle auf einen Schlag. Stattdessen greifen die Pflichten gestaffelt über die Folgejahre — Unternehmen haben also Übergangszeiträume, um sich vorzubereiten.

Betroffen sind insbesondere Anbieter von KI-Systemen, die solche Systeme entwickeln und auf den Markt bringen, sowie Betreiber, die KI-Systeme einsetzen. Da viele Unternehmen heute KI in ihren Produkten oder Prozessen nutzen, lohnt sich frühzeitig ein genauer Blick: Welche Systeme setzen wir ein, in welche Risikokategorie fallen sie, und welche Pflichten könnten daraus entstehen?

Der Bezug zu digitaler Barrierefreiheit

Auf den ersten Blick wirken die KI-Verordnung und das Thema Barrierefreiheit getrennt. Tatsächlich gehören sie zur selben Bewegung: Digitale Angebote sollen sicher, transparent und für alle nutzbar sein. Regelwerke wie das BFSG und die EU-KI-Verordnung verfolgen denselben Grundgedanken einer verantwortungsvollen, zugänglichen Digitalisierung.

Genau hier liegt unser Fokus. ClarusPlus unterstützt Sie dabei, Ihre Website barrierefrei und konform zu gestalten — und behält die regulatorischen Entwicklungen rund um digitale Angebote im Blick. So können Sie das große Ganze im Auge behalten, statt einzelne Vorgaben isoliert zu betrachten.

Wichtiger Hinweis

Dieser Beitrag bietet eine allgemeine, einführende Einordnung und ersetzt keine Rechtsberatung. Ob und in welchem Umfang die EU-KI-Verordnung auf Ihr Unternehmen zutrifft, hängt vom Einzelfall ab. Für eine verbindliche Bewertung wenden Sie sich bitte an entsprechend qualifizierte Fachleute.

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